Wegen fehlender Erfahrung: 16-Jährige nicht zum Wählen geeignet

Schwachsinn. Mit 16 haben die wenigsten Ahnung vom Leben und den einhergehenden Problemen.

[Auf einen Post zum Thema Wahlrecht ab 16 Jahren haben wir auf Twitter diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]

Kommentare

Redaktionskommentar

Wahlen ist laut unserem GG ein grundrechtgleiches Recht und darf so nie an Vorraussetzungen, wie Lebensbewandheit gebunden werden. Laut dem Bundesverfassungsgericht darf man einer Gruppe nur das Wahlrecht entziehen, wenn es keine hinreichende Kommunikationsmöglichkeit gegeben ist

 

[Auf einen Post zum Thema Wahlrecht ab 16 Jahren haben wir auf Twitter diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]