Volljährigkeit muss als Schwelle für Wahlrecht bestehen bleiben

Wenn man die Volljährigkeit nicht mehr als Schwelle nimmt, gibt es keinerlei Begründung diese bei 16 zu setzen. Wieso nicht 14, 12, 10, 8? Ab wann geht man Verantwortungsbewusst mit seiner Stimme um? Wer legt das fest?

[Auf einen Post zum Thema Wahlrecht ab 16 Jahren haben wir auf Twitter diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]