Verpflichtung für Arbeitgeber/innen: Ausschließlich Arbeiter/innen aus der Nähe einstellen

Die Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, soweit es geht Arbeiter aus ihrer Stadt einzustellen. Das ist in sehr vielen Bereichen möglich.

[Auf einen Post zur Frage Was muss sich in Zukunft ändern? haben wir auf Facebook diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]