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Gesundheitssektor: Sozialpolitik und keine Wirtschaftspolitik!

Die GmbH-Ideologie des deutschen Gesundheitswesens muss überwunden werden.
Das ideologische Ungemach begann etwa unter dem Bundeskanzler Gerhard Schröder in der spd.dgb.sozialabbaukumpanei...

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Nächster Vorschlag

Sparkurs gefährdet medizinische Versorgung

Dahn wurde bereits geschlossen und Rodalben ist demnächst das nächste! Pirmasens wurde inzwischen dadurch so hochgepusht, dass es nur noch ein unpersönliches Abfertigungsmonster geworden ist.

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Krise im Gesundheitswesen: Fehlende Strategie

Es fehlt bei den Krankenhäusern wie im Kampf gegen Corona an einer sachgerechten Strategie. Zum Glück haben die Krankenhausträger nicht alle auf den Spezialisten fürs Händewaschen gehört, denn Jens Spahn setzte auf weniger Krankenbetten. Was wir benötigen – gerade in Pandemie-Tagen – sind viele Betten und deutlich mehr Personal.

[Auf einen Post zum Thema Zu geringe Investitionen in Krankenhäuser haben wir auf Facebook diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]

Kommentare

Moderationskommentar

Im Bundestag stimmt dies auf alle Fälle. Der aktuelle Bundestag hat 709 Mitglieder, obwohl eigentlich nur 598 vorgesehen sind. Das Tor zur fröhlichen Vermehrung hat das Bundesverfassungsgericht 2012 aufgestoßen, als es einen Ausgleich von Überhang- durch Ausgleichsmandate anordnete. Damit sollte die Top-Gerechtigkeit gesichert werden, denn bis dahin konnte sich die Partei freuen, die mehr direkt gewählte Wahlkreisabgeordnete stellte als ihr nach dem Stimmenverhältnis zustand. Und jetzt haben wir eine anschwellende Zahl an Parlamentariern, die sich im Reichstag drängeln. Eine Reform ist überfällig, doch darf dabei nicht die Zahl der Wahlkreise verkleinert werden, denn gerade der direkt gewählte Abgeordnete ist wichtig für die Bürgernähe. Inzwischen kommt die Mehrheit der Abgeordneten über Listen in den XXL-Bundestag. Eine Deckelung der Ausgleichsmandate sollte erwogen werden! Dabei muss ein Weg gefunden werden, den natürlich auch das Bundesverfassungsgericht mitgehen kann.

[Auf einen Post zum Thema Zu geringe Investitionen in Krankenhäuser haben wir auf Facebook diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]