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Wahlalter ab 18 ist verfassungswidrig

Nach Prof. Heußner, Rechtswissenschaftler an der Uni Osnabrück, ist das Wahlalter 18 auf kommunaler Ebene in Hessen verfassungswidrig. Wir brauchen in Deutschland ein #Wahlalter16. Überall.

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Wahlberechtigung muss an örtliche Verbundenheit gebunden sein

Wählen sollte generell nur der oder die dürfen, die eine langfristige Bindung an das (Bundes)Land oder die Kommune hat.

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Familien mehr Sicherheit bieten

Die Familien brauchen mehr Sicherheit, um nicht in Not zu geraten. Denn bei Kindern die in Armut aufwachsen, steigt die Wut, die wird zu Hass, welche mit Gewalt enden kann. Das Familienklima von heute, ist das politische Klima von Morgen.

[Auf einen Post zum Thema Rechte Gewalt in Deutschland haben wir auf Facebook diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]