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Handeln jetzt.

Welche Konsequenzen fordert der DGB vom Gesetzgeber jetzt für die Fleischindustrie und die Landwirtschaft Spargel und Erdbeerbauern

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Dass man hier die falschen Fragen stellt, zeigt, dass man vieles nicht verstanden hat.
Man sollte sich besser fragen: Was will ich?

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Effektive Überprüfung der Werkvertragsfähigkeit - durchgreifender als ein Verbot in einer einzelnen Branche

Die Vergabe von Werkverträgen dient in vielen Branchen seit langem als legale Fassade zur Verschleierung von Arbeitsausbeutung. "Die Fleischmafia. Kriminelle Geschäfte mit Fleisch und Menschen" ist ein Bericht von Adrian Peter. Das Buch mit einem Vorwort von Renate Künast erschien im Jahr 2006. "'Wir haben keine andere Wahl. Zur Situation polnischer Werkvertragsarbeitnehmer" ist eine explorative Untersuchung von Norbert Cyrus und Ewa Helias über ausbeuterische Beschäftigung - veröffentlicht im Jahr 1993.
Die Probleme sind seit langem bekannt und betreffen nicht nur die Fleischindustrie. Auch Baugewerbe, Einzelhandel oder Logistik sind betroffen. Eine Initiative, die ein Verbot von Werkverträgen allein für die Fleischindustrie fordert, beschweigt aber die Missstände in anderen Branchen. Es ist auch fraglich, ob das Verbot von Werkverträgen für eine einzelne Branche rechtlich Bestand haben wird. Die Fleischbranche wird rechtlich dagegen vorgehen und ein solches Verbot mit Sicherheit verzögern und wahrscheinlich sogar verhindern können.
Sinnvoller und rechtlich sicherer ist ein anderer Weg: Die konsequente Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Vergabe von Werkverträgen bestehen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe von Werkverträgen sind gesetzlich klar bestimmt und höchstrichterlich präzisiert. Bereits die aktuell bestehende Rechtslage besagt: Die Ausführung einer kontinuierlich zu erbringenden Arbeitsleistung an einem Ort darf nicht als Werkvertrag vergeben werden. Es ist politisch und rechtlich erfolgversprechender, die aktuellen Bestimmungen noch einmal klarzustellen und dann auch tatsächlich durchzusetzen.
Es besteht also bereits heute die Möglichkeit, unverzüglich und durchgreifend damit zu beginnen, den Missbrauch von Werkverträgen abzustellen - nicht nur in der Fleischindustrie. Darauf sollten Gewerkschaften eindringlich hinweisen. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Umsetzung der Aufsichts- und Kontrollverfahren zu analysieren und bei Bedarf rechtliche Lücken, die Missbrauch ermöglichen, zu schließen.
Erforderlich sind dann auch Ergänzungen in Rechtsverordnungen und Dienstanweisungen, um Kontroll- und Aufsichtsbehörden zu verpflichten, die Praxis der Vergabe von Werkverträgen zu überprüfen und im Falle des Missbrauchs unter Androhung von Sanktionen zu untersagen. Dabei sollen auch Hinweise von Beschäftigten verwertet werden. Alle Beschäftigten, die rechtswidrig zur Ausführung eines Werkvertrages eingestellt wurden, sollen Anspruch auf Festanstellung oder eine Entschädigungszahlung erhalten.