Dienstreisezeit als Arbeitszeit

Grundsätzlich sollte die gesamte Dienstreisezeit als Arbeitszeit gelten, sowohl im Inland als auch ins Ausland. Bisher wird häufig nur die Zeit berücksichtigt bis die tägliche Sollarbeitszeit erreicht wurde, obwohl ein Arbeitgeber ja die Dienstreise als verpflichtend oder wichtig erachtet. Dadurch wird die nicht berücksichtigte Reisezeit nicht als Arbeitszeit gewertet/ nicht vergütet. Damit verbunden wäre auch die Berücksichtigung von Dientsreisezeiten außerhalb von regulären Arbeitszeiten. Desweiteren muss dies auch bei der Verpflegungspauschale entsprechend Anwendung finden.