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Bald steht die Frage der Ratifizierung von CETA durch Parlament und Bundesrat an. Material für DGB-Position.

**** an dieser Stelle wurden von der Moderation personenbezogene Daten entfernt ****
Darmstadt, 31.7.2020

( Ich bin Mitglied in der GEW Hessen. Und ich bin im Netzwerk Gerechter Welthandel.)

CETA – GEFAHR FÜR DIE DEMOKRATIE

Bald wird das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Teile des CETA-Abkommens urteilen, bei denen die Zuständigkeit der nationalen Politikebenen greift. Danach geht es um die Frage, Ratifizieren oder nicht. Auch auf Landesebene.
Ich möchte Sie auf problematische Inhalte hinweisen. Die Materie ist nicht einfach. Hier der Versuch einer Positionsbestimmung, kurzen Analyse und Wertung. Dabei gehe ich auf den Aspekt der Gefährdungen für Demokratie und Rechtsstaat besonders ein. Unter diesem Aspekt haben auch Bundestag und Bundesrat zu beurteilen.

Angesichts der derzeitigen Problemlagen und Erfordernisse stellen sich sozial-ökologische Fragen drängender denn je. Die Fridays for Future Bewegung und zahlreiche fundierte Erkenntnisse der Wissenschaft haben die Notwendigkeit der ökologischen Transformation deutlicher denn je gemacht. Durch die Folgen der Corona-Pandemie werden die Nachteile einer Wirtschafts- und Handelspolitik der vorrangigen Kostensenkung und des Naturverbrauchs offengelegt. Auch zeigt sich aktuell, dass Staaten durchaus Leben und Gesundheit als erste Priorität setzen können.

Handels- und Investitionsabkommen sollten auf Werten und Entwicklungszielen basieren. Sie sollten auf Erhöhung der sozialen und ökologischen Standards orientiert sein und Demokratie und Rechtsstaat nicht einschränken. CETA und andere Freihandelsabkommen der neuen Generation stehen dieser Ausrichtung eindeutig entgegen. Da ändert auch ein etwas anders aufgestellter Schiedsgerichtshof (ICS) nichts: das Recht, das CETA setzt, stärkt international agierende Konzerne und schwächt regionale Akteure in Politik und Wirtschaft. Es ist am alten Muster ausgerichtet, das unterstellt, privates Renditeinteresse nütze allen. Entsprechend werden politische Errungenschaften wie Schutzrechte für Menschen als „nichttarifäre Handelshemmnisse“ degradiert und bleiben ohne rechtliche Absicherung.
CETA wurde ab 2009 verhandelt und ist ein Produkt aus der Hochzeit der Globalisierungideologie mit ihrer unfairen, ausbeuterischen und riskanten Praxis.

Die Zeichen der Zeit sind:

bezogen auf CETA: keine Ausweitung des Handels mit Produkten der Massentierhaltung mit Kanada (Verlierer wären die Bauern); kein Import von Teersand-Öl nach Europa (es verursacht 23% mehr Emissionen; Verlierer wären die Natur und das Klima); und, vor allem auf die Bundesländer bezogen, keine weitere Marktöffnung/Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Verbindliche Verpflichtungen der Unternehmen auf die Sorgfalt bei der Einhaltung von allgemeinen Menschenrechten, arbeitsrechtlichen und ökologischer Standards
Dazu 1. Unterstützung bei der Verwirklichung des UN-Vertrages zu Wirtschaft und Menschenrechten (Binding Treaty), 2. Einsatz für ein Lieferkettengesetz in Deutschland, das hier agierende Unternehmen zu menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfalt in der Lieferkette verpflichtet.
Rahmensetzung zur und Überprüfung der Gemeinwohlorientierung von Unternehmen als starkes Kriterium bei öffentlichen Ausschreibungen und Beschaffungen; Stärkung regionaler Anbieter statt deren Schwächung durch CETA.
Herstellen von Verbindlichkeit in der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens

Ökologische Politik sollte auf Minderung unnötigen Transports über weite Strecken und in Richtung auf regionale Wirtschaftskreisläufe und Resilienz ausgerichtet sein. Die Klimakrise und die Coronakrise lehren uns dringlich, dass Schluss sein muss mit der Externalisierung ökologischer Kosten, dass die Privatwirtschaft entschiedener Regulierungen bedarf und dass die Gemeinwohlorientierung der Wirtschaft und der eigenen Tätigkeit Ziel staatlicher Politik sein soll.
Verbindliche Grundlagen für Handelsverträge sollten die UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UN-Sozialpakt sowie die anderen UN-Konventionen, die Normen der International Labour Organization, der Pariser Klimaschutzvertrag sowie alle gegenwärtigen und künftigen Schutzabkommen sein.
Die generelle Richtung sollte sein: Je mehr menschenrechtliche und ökologische Verpflichtungen ein Staat verbindlich eingegangen ist und in seinen Gesetzen fixiert hat, desto freier könnte der Marktzugang gestaltet werden. Bei Nichtratifizierung von Menschenrechts- Arbeitsschutz- und Umweltabkommen oder Teilen davon kumulativ Zölle zu erheben, sollte generell der Ansatz für künftige Handelsabkommen sein. Es gilt, die Menschen und die Natur vor Ausbeutung zu schützen.
Das CETA-Abkommen, so wie es vorliegt, passt nicht zu diesen politischen Anforderungen. Es steht ihnen entgegen. Und es untergräbt einige demokratische Errungenschaften.

Im Folgenden einige Aspekte grundsätzlicher Kritik an CETA

ZERSETZUNG VON DEMOKRATIE UND RECHTSSTAAT
Der GEMISCHTE AUSSCHUSS EU-Kanada kann Änderungen des CETA beschließen (s.u.). Auch dessen Sonderausschüsse können bindende Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen müssten aber auf parlamentarische Entscheidungen zurückgeführt werden können, was nicht der Fall ist. Ebenso kann Kanada auf diese Weise für Europa mitentscheiden. Diese Aufgabe europäischer Souveränität wird beschönigend „living agreement“ genannt.
REGULATORISCHE KOOPERATION. In dem entsprechenden Gremium werden Gesetzesinitiativen ausverhandelt ohne Einbezug der Parlamente; diese können nur noch annehmen oder ablehnen. Durch weitere Abkommen wird die Regulatorische Kooperation immer komplexer. So steigt der Druck auf den Gesetzgeber; es entsteht eine „global governance“. Die politischen Institutionen werden entleert, die Einführung neuer Regelungen durch Staaten behindert, die Demokratie ausgehebelt.
INVESTORENSCHUTZ und SCHIEDSGERICHTE
Ausländische Investoren werden privilegiert. Sie können bei Klagen wählen zwischen staatlichen Gerichten und Schiedsgericht. Jenes kann von keinem Inländer angerufen werden. Schwammige Begriffe in CETA zu Investorenrechten (die zudem vom Gemischten Ausschuss interpretiert werden) werden zu sehr hohen Schadenersatzforderungen führen. Der Gemischte Ausschuss wählt auch die Schiedsrichter.
Zu dem Schiedssystem sagt der Deutsche Richterbund: „Weder das vorgesehene Verfahren zur Ernennung der Richter des ICS noch deren Stellung genügen den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten“. Herta Däubler-Gmelin beklagt, dass die Schiedsgerichte „als Parallelgerichtsbarkeit die Verfassungsrechtsprechung aushebeln“.
DASEINSVORSORGE. Waren und Dienstleistungen (auch solche der Daseinvorsorge) werden durch CETA hinsichtlich der geforderten Marktöffnung gleich behandelt. Dies zerstört das Solidaritätsprinzip der Daseinsvorsorge. Es würde für die deutschen Länder und Kommunen schwieriger werden, öffentliche Einrichtungen zu unterstützen. Ein öffentliches Wirtschaften, das auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit angelegt ist, wird noch schwerer, da dann „Handelshemmnisse“ ( das wären Beihilfen und Subventionen) beklagt werden könnten und reine Marktgesetze greifen würden. Die Kommunen könnten nicht mehr entscheiden, was zur Daseinsvorsorge gehört. Explizit dem Markt geöffnet werden sollen z.B. Versorgungsbetriebe für Strom, Gas, Fernwärme, sozialer Wohnungsbau, smart grids (hier wollen Google & Co eindringen und sie könnten so kommunale Unternehmen verdrängen).
NEGATIVLISTENANSATZ. Dieser wird erstmalig bei CETA verfolgt. Ausnahmen von der Marktöffnung müssen explizit benannt werden. Das ist bei heute noch unbekannten zukünftigen Diensten nicht möglich. In Bezug auf die weitere Entwicklung wäre der Unterschied zur Positivliste (Nennung der Bereiche für Marktöffnung) enorm. Es gibt in CETA keine Vorkehrungen, die die kommunale Daseinsvorsorge angesichts der digitalen Umstrukturierung schützen.

DEMONTAGE DES EUROPÄISCHEN VORSORGEPRINZIPS
Dieses europäische Prinzip wird nicht einmal erwähnt; im Gegenteil beruft sich CETA auf den SPS-Ansatz, nach dem das Risiko eines Produkts oder Verfahrens eindeutig belegt sein muss, bevor ein Verbot ausgesprochen werden kann (Art.24.11.2c und 25.2.2b). Nachträglicher Schadenersatz, wie beim „wissenschaftsbasierten“ Ansatz üblich, ist aber in CETA nicht vorgesehen. So fehlt sowohl Vorsorge als auch das Junktim bei Nachsorge.

GEMEINSAMES AUSLEGUNGSINSTRUMENT UNVERBINDLICH
„Das Auslegungsinstrument bietet keine rechtssicheren Verbesserungen oder Lösungen“ (M. Krajewski, Juraprofessor). Es werden keine Durchsetzungsmechanismen für Umwelt- und Arbeitnehmerschutz geschaffen. Wenn im öffentlichen Interesse reguliert wird, muss mit hohen Schadenersatzforderungen gerechnet werden. Kommunen wären bei Ausschreibungen deutlich mehr überfordert; die Androhung von Schadenersatz könnte Politiker davon abhalten, Schutzmaßnahmen zu beschließen.
Das Auslegungsinstrument enthält „sehr allgemeine Zielvorgaben ohne Bezug auf konkrete Rechtsvorschriften und Rechtsbegriffe. Gelegentlich stehen sie dem Vertragswortlaut auch entgegen, ohne sich aber in solchen Fällen gegen ihn durchsetzen zu können“ (Thomas Köller, Politikwissenschaftler und Handelsexperte).

VÖLKERRECHT BRICHT STAATENRECHT
CETA hat völkerrechtlichen Status und steht somit über allen nationalen und EU-Gesetzen. Die Schiedsrichter brauchen nationales Recht nicht zu beachten. Errungenschaften des Rechts werden mit einem Schlag abgeräumt. CETA wäre nur schwer kündbar und gälte in Bezug auf Investorenschutz dann noch weitere 20 Jahre. CETA und andere Handelsabkommen pervertieren die Völkerrechtsidee, den Völkern/Personen Schutz und Verlässlichkeit zu bieten durch Verpflichtung von Staaten gegenüber Bürgern.

Fazit: CETA in der vorliegenden Form ist hochbrisant – es würde tief in die politische Handlungsfähigkeit eingreifen. Und es würde den Schutz von Umwelt, Menschenrechten und Arbeitsrechten dem freien Spiel des Gemischten CETA-Ausschusses und des Schiedsgerichts aussetzen. CETA wäre die teilweise Selbstentmachtung der Parlamente.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Philipp

ANHANG

Hier die Quelle für den CETA-Text und das Gemeinsame Auslegungsinstrument

https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/ceta-chapter-by-chapter/...

Weitere Quellenangaben und Zitate aus den Quellen

1. Zum Gemischten CETA-Ausschuss und den anderen Ausschüssen

Prof. Dr. Martin Nettesheim Universität Tübingen, Umfassende Freihandelsabkommen und Grundgesetz-Verfassungsrechtliche Grundlagen der Zustimmung zu CETA -
www.foodwatch.org/uploads/media/Nettesheim_Studie_CETA-Grundgesetz_25Jun...
„CETA setzt Vertragsgremien ein, ohne sich um die hinreichende demokratische Rückbindung der Entscheidungstätigkeit zu kümmern. CETA wird vom Glauben an die technokratische Rationalität von Entscheidungen getragen, die in kleinen Gremien von handelspolitischen „Experten“ verhandelt werden. CETA fällt damit hinter die Legitimationserfordernisse, die für die demokratisch-parlamentarische Legitimation überstaatlicher Entscheidungstätigkeit gelten, deutlich zurück.“

Auszüge aus der Verfassungsbeschwerde, eingereicht von Prof. Dr. Bernhard Kempen
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2016-08-30_CETA-Klage.pdf
„Die Beschwerdeführer tragen vor, dass die im CETA enthaltenen Bestimmungen solche die Autonomie des Deutschen Bundestages beschränkenden, massiven und strukturellen Einschränkungen mit sich bringen. Diese Einschränkungen verändern die demokratische Verfassungsstruktur der Bundesrepublik....
Der Deutsche Bundestag hat keine rechtlich gesicherte Möglichkeit, auf die Arbeit in den CETA-Sonderausschüssen einzuwirken, eine Mitwirkung in dem übergeordneten Gemischten CETA-Ausschuss ist definitiv nicht vorgesehen....
Bei den Beschlüssen des Gemischten CETA-Ausschusses handelt es sich indes nicht um Verträge, sondern um einseitige Rechtsakte, für die ein deutsches Zustimmungsgesetz nicht statthaft wäre...
In diesem Zusammenhang wiegt schwer, dass der Gemischte CETA-Ausschuss auch dazu berufen ist, über die Inhalte des CETA zu disponieren. Er kann punktuell das Abkommen und seine Anhänge ändern (Art. 4.7.Abs. 1 lit f, Art.20.22Abs.1i.V.m. Art. 26.1.Abs. 5 lit. cCETA), ohne dass dafür eine Rückbindung an das Europäische Parlament oder die Parlamente der Mitgliedstaaten vorgesehen wäre...
Nicht nur auf den Gemischten CETA-Ausschuss, sondern auch auf das „Investitionsgericht“ werden durch das CETA in unzulässiger Weise Hoheitsrechte übertragen, weil der Spruchkörper in die Lage versetzt wird, letztverbindliche und weltweit vollstreckbare Urteile zu erlassen (Art.8.41 Abs.1 CETA).Die auf diese Weise erzeugte Parallelgerichtsbarkeit beeinträchtigt nicht nur das staatliche Justizmonopol und verlässt das unionale Kompetenzgefüge..., sondern beschränkt auch die Autonomie des Bundestages, indem sie das Demokratieprinzip verletzt.“

Dr. Thomas Köller, Untersuchung der Entscheidungskompetenzen der in CETA und JEFTA vorgesehenen Ausschüsse und deren absehbarer Wirkung auf das demokratische politische System der Bundesrepublik Deutschland https://www.verlag-neue-aufklaerung.de/images/downloads/Blog/Ausschsse_i...
„Letztlich gibt es eben keinerlei Berufungsinstanz: Sollten die Auslegungen des Gemischten Ausschusses all zu weitgehend sein oder gar offensichtlich einer wirklichen Sach- und Textgrundlage entbehren, kann dies weder durch das BVerfG noch den EuGH korrigiert werden. Tatsächlich hat genau eine solche Konstellation bei den Investor-Staat-Schiedsgerichten in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten bereits zu einer ständigen Ausweitung der Sachverhalte geführt, die von diesen nicht kontrollierten Schiedsgerichten – die nur so aussehen wie ein rechtförmiges System – unter das Gebot der ‚fairen und billigen Behandlung’ und das Verbot der ‚indirekten Enteignung’ (jeweils ausländischer Investoren) gefasst wurden.“

Juristisches Kurzgutachten im Auftrag von attac/München Prof. Dr. Andreas Fischer-­‐Lescano, LL.M. (EUI)Johan Horst, LL.M. (Georgetown)
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/CETA-Rechtsgutachten.pdf

„Das CETA verletzt den verfassungs-­‐und unionsrechtlich verankerten Grundsatz der Demokratie durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie „indirekte Investition“ und „fair and equitable treatment“, die die demokratische Gestaltung der Wirtschafts-­‐und Sozialordnung durch die Einräumung von Schadensersatzansprüchen unverhältnismäßig einschränken und deren Auslegung einem demokratisch nicht legitimierten Ausschusssystem überantwortet wird, das seine Spitze im Joint Committee findet. Das Europäische Parlament und die nationalen Legislativ-­‐ und Exekutivorgane sind nicht hinreichend in dieses System eingebunden.Der Union fehlt zudem im Hinblick auf eine Reihe von Regelungsbereichen die Kompetenz zur Errichtung der Ausschüsse, weshalb Entscheidungen nicht in Ausschüssen gefällt werden dürfen, in die nationale Organe nicht eingebunden sind.
Das CETA beeinträchtigt durch die Negativliste, die Ratchet-­‐Klausel, die weitgehende Marktöffnung auch im Bereich kommunaler Dienstleistungen und das Verbot von Offsets, also das Verbot der gezielten Förderung lokaler Belange,die im Unionsrecht und im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung unverhältnismäßig“

2. Zu Schiedsgerichten und Daseinsvorsorge
Wesentliche Fragen einer Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Von Prof. Dr. Andreas Fisahn, Fakultät für Rechtswissenschaft / Universität Bielefeld
https://drive.google.com/file/d/0BzViZeRhYVlSZVRnUklrU0Y2aVZ2LXk3dXptREZ...
„Mit den Schiedsgerichten wird in das Rechtsstaatsprinzip eingegriffen. Zur formalen Seite des Rechtsstaatsprinzips gehört die Herrschaft des allgemeinen, abstrakten Gesetzes, die Rule of law, die das GG in Art. 3 Abs.1 auch als Gleichheitsrecht formuliert. Das heißt, die Gesetze gelten allgemein, für alle gleich und werden ohne Ansehen der Person angewendet. Negativ formuliert: Es gibt kein Sonderrecht für bestimmte Gruppen. Das wird aber durch die Schiedsgerichte geschaffen...
Durch verschiedene Regelungen wird angestrebt Bereiche, die bisher in die soziale Daseinsvorsorge gehören, wie Wasserversorgung, Bildung, Gesundheit für die private Konkurrenz zu öffnen, etwa indem allgemeine interkontinentale Ausschreibungen ab einer bestimmten Größenordnung gefordert werden. Damit wird der Kern kommunaler Selbstverwaltung in Frage gestellt, weil den Kommunen am Ende kaum demokratischer Gestaltungsspielraum bleibt.“

Kurz-Gutachten: Der Stand nach CETA... Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/kur...
„Generell ist die Verfasserin zusammen mit vielen Juristen und u.a. dem deutschen Richterbund der Auffassung, dass schlicht keine Notwendigkeit für die Errichtung eines Sondergerichtes für Investoren besteht. Sowohl bei Kanada als auch bei den Mitgliedstaaten der EU handelt es sich um Rechtsstaaten, welche allen gleichermaßen Zugang zum Recht über die staatliche Gerichtsbarkeit eröffnen und garantieren. Auf die bestehenden Unterschiede zwischen einzelnen Rechtsordnungen können und müssen sich alle Menschen und Unternehmen einlassen. Eine unzumutbare Situation liegt nicht vor, ein Handels-oder Investitionshindernis ist kaum nachweisbar.“
3. Zu Alternativen

Auszüge aus einer Studie für das Bundesumweltministerium, Kapitel Empfehlungen (für Regeln in Handelsverträgen)
https://power-shift.de/umweltschutz-in-den-nachhaltigkeitskapiteln-der-e...

„Darüber hinaus müssten derartige Verträge sicherstellen, dass sie das Umweltrecht der EU und seiner Mitgliedsstaaten weder schwächen noch unterlaufen. Mehr noch: Da dieses Recht sich beständig fortentwickelt, müssten derartige Abkommen „aufwärtskompatibel“ sein. Anspruchsvollere Umweltstandards, die Vorreiterstaaten in der Zukunft entwickeln, sollten nicht mehr als potenzielle Verstöße, sondern als nachahmenswerte best practices behandelt werden.
...
Schließlich leidet die EU-Handelspolitik unter einem mehrfachen demokratischen Defizit. Dieses beginnt bei der Entscheidung über die Aufnahme von Liberalisierungsverhandlungen, setzt sich in einem intransparenten Verhandlungsprozess fort und gipfelt in einem Ratifizierungsverfahren, das neuerdings die nationale Mitentscheidung streicht. Das im EU-Vertrag verankerte Subsidiaritätsprinzip bleibt dadurch immer mehr auf der Strecke. Faire und nachhaltige Handelsabkommen hingegen bedürfen einer umfassenden gesellschaftlichen Beteiligung sowie einer breiten demokratischen Legitimation.Für eine handelspolitische Reform im Interesse der Nachhaltigkeit bedürfte es daher Reformen auf Ebene der Entscheidungsverfahren, der Verhandlungsprozesse, der Vertragsarchitektur und des gesellschaftlichen Monitorings. Im Einzelnen könnten die folgenden Maßnahmen erwogen werden:Die Auswahl der Länder, mit denen die EU faire und nachhaltige Handelsabkommen aushandeln möchte, sollte in einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Parlamente beider potenzieller Vertragsparteien erfolgen. Diese Entscheidung darf keine exklusive Angelegenheit des Rats der EU mehr bleiben. Dabei sollte der mögliche Verzicht auf ein Abkommen kein Tabu sein, wenn dieses als eher schädlich für das Ziel nachhaltiger Entwicklung erscheint.
...
Nachhaltige Handelsverträge bräuchten Hierarchie-Klauseln, die multilateralen oder anspruchsvolleren nationalen Umwelt- und Menschenrechtsnormen Vorrang gegenüber Liberalisierungsregeln einräumen.
...
Die Nachhaltigkeitskapitel sollten um verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen ergänzt werden, die sowohl für Händler als auch Investoren gelten. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferketten müssten sanktionierbar sein, wie es etwa im Rahmen der EU-Holzhandelsverordnung bereits der Fall ist.
...
Auf Investitionsschutzabkommen, die transnationalen Unternehmen ein Sonderklagerecht gegenüber Staaten gewähren, sollte die EU verzichten.
...
Nachhaltige Handelsabkommen benötigen daneben effektive Beschwerdemechanismen für zivilgesellschaftliche Akteure wie Umweltverbände, Menschenrechtsorganisation und Gewerkschaften. Nach angemessener Prüfung sollten die Beschwerden auch zur Aktivierung der zwischenstaatlichen Streitschlichtungsmechanismen der Abkommen führen können.“

Kommentare

Moderationskommentar

Hallo Klaus Philipp ,

vielen Dank für Ihre Beteiligung am Zukunftsdialog. Mit Hinblick auf die Dialogregeln (/regeln), hier insbesondere die Punkte 4 und 6, achten Sie bitte künftig darauf, keine überlangen Beiträge zu verfassen und auf die Angabe personenbezogener Daten zu verzichten.

Freundliche Grüße
Petra Schröter (Moderation)