Jeder Mensch, welcher sich dauerhaft in Deutschland aufhält sollte auch über eine Stimme verfügen. Eine mögliche Definition von dauerhaft wäre die Staatsbürgerschaft oder/und seit mindestens 4 Jahren und mehr als 180 Tage p.a. ( keine Sorge dass Finanzamt weiß Bescheid). Für Kinder sollte die Stimme entsprechend des Sorgerechts mit verwaltet werden bis diese selbst wählen dürfen. Für zum Beispiel demente Menschen, dann wiederum durch die entsprechenden Kinder. Dies würde familienfreundlicher sein und alle besser berücksichtigen. Das hier denkbare Risiko, dass die Eltern nicht zum Vorteil des Kindes wählen besteht zwar ist aber ggü. allen anderen Entscheidungen, welche diese für das Kind treffen dürfen zu vernachlässigen. Weiterer Vorteil wäre, dass das Kind mit dem Wissen, dass seine Eltern eine Stimme zusätzlich haben dieses mit zunehmendem Alter auch hinterfragen wird und somit schrittweise an Politik herangeführt wird.